Kelleranlage
Datenbestand: Bauforschung
Objektdaten
Straße: | Freihofstraße |
Hausnummer: | 45/46 |
Postleitzahl: | 73033 |
Stadt-Teilort: | Göppingen |
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Regierungsbezirk: | Stuttgart |
Kreis: | Göppingen (Landkreis) |
Wohnplatzschlüssel: | 8117026004 |
Flurstücknummer: | keine |
Historischer Straßenname: | keiner |
Historische Gebäudenummer: | keine |
Lage des Wohnplatzes: |
Kartenansicht (OpenStreetMaps)
Keller (73033 Göppingen, Lange Straße 3)
Wohnhaus (73033 Göppingen, Schloßstraße 12)
Liebenstein'sches Schlösschen bzw. sog. Storchen (73033 Göppingen, Wühlestraße 36)
Bauphasen
Quellen:
Der von Landesoberbauinspektor Groß nach dem Stadtbrand von 1782 aufgenommene Plan der Stadt Göppingen zeigt den Bereich als unbebauten Stadtgrabenbereich nördlich vor der ehemaligen Zwingermauer.
1829 ist die Parzelle heutige Freihofstraße 45/46 in Besitz des Arztes Dr. Palm und als Gemüsegarten bzw. Baumwiese (Flurname Pfaffengärten) genutzt. Die historische Karte um 1830 zeigt einen Wasserlauf im ehemaligen Stadtgraben, der im Bereich spätere Freihofstraße 45 zu einem kleineren See angestaut ist.
Die Zwingermauer ist zu diesem Zeitpunkt offensichtlich noch sichtbar vorhanden.
Ab 1870 setzt eine rege Bautätigkeit ein. Im Vorfeld war mit Neuanlage der Freihofstraße der Bereich neu parzelliert worden.
1871: Gebäude Freihofstraße 45 - zweistockiges Wohnhaus worunter ein gewölbter Keller- durch Karl Endriß gebaut wurde. K. Endriß hatte dazu 1870 ein Gartengrundstück erworben. 1888 Verkauf an den Küfer Carl Martin. Im 20. Jahrhundert umgebaut.
1874: Heutiges Freihofgymnasium Nr.43. Dazu werden verschiedene Gebäude des Freihofs abgebrochen.
1880 (Baugesuch 1878) : Heutiges Gebäude Freihofstraße 46 - zweistockiges Wohnhaus mit 4! gewölbten Kellern - durch Karl Endriß. 1892 erwirbt der Kaufmann Johannes Erhardt das Gebäude. Die Keller verbleiben beim Nachbaranwesen Freihofstraße 45. Das Haus geht 1908 in Besitz der Israelitischen Kirchengemeinde Göppingen.
1881: Freihofstraße 48. Synagoge der Israelitischen Kirchengemeinde Göppingen, 1938 abgebrannt.
1884: Heutiges Wohnhaus Freihofstraße 49.
1901: Heutige Turnhalle Freihofstraße 42.
1943: Verschiedene Veränderungen bei Errichtung der Keller als Luftschutzraum.
1955: Südlich des Gebäudes Freihofstraße 45 wurde bei Leistungsarbeiten eine Mauer angeschnitten.
(1871 - 1996)
Das ebenfalls 1871 entstandene aufgehende Gebäude wurde im 20. Jahrhundert von der Familie Martin durch ein Wohnhaus mit angebautem Lagerschuppen ersetzt. Der Grundriss dieses Neubaus bezog sich im Süden und Westen nicht auf die Kelleranlagen. Dieses Gebäude ist im Vorfeld der Baumaßnahme zur Erweiterung des Freihofgymnasiums abgebrochen worden.
Die Keller sind in Baueinheit entstanden und mit einem Durchgang sowie lüftungstechnisch miteinander verbunden. Die Haupterschließung erfolgt über eine große Gewölbeöffnung in Keller 1. Eine Nebenerschließung bestand im Westen von Keller 2. Diese ist später verschlossen worden. Der Zugang in der westlichen Stirnwand von Keller 1 wurde nachträglich im 20. Jahrhundert eingebaut. Für den Verbindungsgang zu Keller 4 ist die östliche Stirnwand von Keller 1 um 1880 entsprechend geöffnet worden. Ebenfalls nachträglich ist ein, (mittlerweile wieder vermauerter) Gang zum alten Freihofgymnasium, der 1943 zu Luftschutzzwecken entstanden war.
Der Keller 2 liegt nördlich von der Zwingermauer im Grabenbereich der ehemaligen Stadtbefestigung. Er berücksichtigt die Flucht der Zwingermauer, ist aber mit eigener Widerlagerwand vor dieser errichtet worden. Die Zwingermauer und der Graben waren im Januar 1996 im Zuge der Aushubarbeiten angeschnitten worden. 1955 wurde bei Grabarbeiten südlich der Freihofstraße 45 ein Mauerzug angeschnitten. Hierbei handelte es sich offensichtlich ebenfalls um die Zwingermauer. Beide Keller beziehen sich im Osten auf die um 1870 durchgeführte Neuparzellierung im Verlauf der Freihofstraße. (gk)
(1880 - 1901)
Keller 3 und 4 sind in Baueinheit errichtet worden. Sie liegen zum größten Teil außerhalb des Grundrisses des aufstrebenden Gebäudes Freihofstraße 46. Beide Keller sind durch zwei Durchgänge verbunden. Die Außenerschließung erfolgte durch eine aufwendige Wendeltreppenkonstruktion in der Nordostecke von Keller 4 (die Tür ist heute vermauert, Reste einer Treppe sind nicht vorhanden). Eine weitere Außenerschließung war offensichtlich in der Südwand von Keller 3 angelegt. Diese ist aber entweder nicht ausgeführt oder bereits um 1901 (Bau der südlich benachbarten Turnhalle) verschlossen worden.
Keller 4 ist durch einen Gang unter der Freihofstraße mit Keller 1 verbunden.
Der Gang ist in Baueinheit mit Keller 3 bzw.4 entstanden. Die Öffnung in der Stirnwand von Keller 1 wurde dazu nachträglich eingebaut.
Keller 3 liegt im ehemaligen Grabenbereich und berücksichtigt die Flucht der Zwingermauer, die hier gegenüber dem Bereich Freihofstraße 45 leicht nach Norden abknickt. In dem östlichen Teil der Südwand von Keller 3 sind ganz offensichtlich Teile der ehemaligen Zwingermauer für die Widerlagerwand mitverwendet. Dieses Mauerwerk dürfte nach der verwendeten Mauertechnik im 14./ 15. Jahrhundert entstanden sein.
Der rautenartig verzogene Kellergrundriss berücksichtigt im Westen und Osten die um 1870 entstandenen Parzellengrenzen. Die nicht korrelierende südliche Grenze könnte um 1901 im Zusammenhang mit dem Bau der Turnhalle Freihofstraße 42 verändert worden sein.
In Keller 3 befindet sich in der West- und Ostwand je ein rundbogiger Wasserdurchlass. Der östliche ist in Baueinheit mit der Stirnwand um 1880 entstanden. Beim westlichen Durchlass aus Werksteinen dagegen scheint eine ältere Bauaktion in der Stirnwand wieder verwendet zu sein.
Der Wasserlauf im Stadtgraben lag um 1830 noch offen. Bedarf für eine Verdohlung oder Verlegung dürfte erst in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts mit Anlage der Freihofstraße entstanden sein. Möglicherweise war die Straße anfangs erst dammartig über den noch in Teilen vorhandenen Stadtgraben geführt worden. Bei dem Befund in der westlichen Stirnwand von Keller 3 muss es sich um einen, wohl um 1870 entstandenen Wasserdurchlass unter der Freihofstraße handeln. Dieser wurde 1880 bei der Bauaktion des Kellers 3 in die Stirnwand integriert. In der östlichen Stirnwand wurde entsprechend ein zugehöriger Auslass eingebaut. Die Dimensionierung der verbindenden Rinne in Keller 3 spricht dafür, dass man zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mit größeren Wassermengen rechnete.
Eine solche Wasserkanalisation kann in Keller 1 bzw. 2 nicht beobachtet werden. (gk)
(1996)
Keller 1 und 2 liegen nach Abbruch des Gebäudes Freihofstraße 45 außerhalb jeglicher Bebauung und sind momentan mit einer Isolierung abgedeckt. Dadurch sind wohl auch die ehemaligen Lüftungsöffnungen verschlossen worden. Für das Kellerklima (Feuchtigkeit, Pilzbefall wegen zu geringer Belüftung) wird empfohlen, diese wieder zu öffnen. Für eine künftige Nutzung sind auch technische, feuchtigkeitsabhängige Lüftungssysteme denkbar.
Für Keller 3 und 4 gilt das gleiche, besonders da mit der Verschließung des Zugangs im Nordosten eine natürliche Durchlüftung erschwert ist. Die vorhandenen Lüftungsöffnungen enden heute mit verschlossenen Schächten im Gartenbereich vor Gebäude Freihofstraße 46 und könnten mit geringem Aufwand entsprechend geöffnet werden.
In Keller 3 und 4 dringt besonders an den außerhalb des Hausgrundrisses Freihofstraße 46 liegenden Teilen an verschiedenen Stellen Oberflächenwasser ein. Offenbar aus diesem Grund sind größere Teile des Gewölbes mit Kupferblech verkleidet worden. Diese sind teilweise stark korrodiert.
Die Keller 2 und 3 scheinen momentan statisch intakt. Bei Keller 1 wäre zu prüfen, was die Ursachen für die auffällige Verformung des Gewölbes sind. Das Gewölbe G2 in Keller 2 ist teilweise beschädigt. Dies scheint im Zusammenhang mit der aktuellen Baumaßnahme entstanden zu sein und ist für die Zukunft zu berücksichtigen.
Nutzungen im Zusammenhang mit der Schule sind naheliegend (Veranstaltungsraum, Probenraum,...). Die Erschließung (Notausgang) der Keller kann durch Öffnung ursprünglicher Zugänge verbessert werden. Grundsätzlich stehen Fragen nach einer entsprechenden Klimatisierung der Räume im Vordergrund. Problem bleibt der Wassereintritt im Gewölbe von Keller 3 und 4. (gk)
Zugeordnete Dokumentationen
- Bauhistorische Voruntersuchung der Kelleranlagen.
Beschreibung
- Siedlung
- Stadt
- Wohnbauten
- Wohnhaus
Zonierung:
Keller 2: Rechteckige Grundrissform.
Keller 3: Rechteckige Grundrissform/ rautenartig verzogen.
Keller 4: Rechteckige Grundrissform.
Konstruktionen
- Gewölbe
- Tonnengewölbe
- Steinbau Mauerwerk
- allgemein
- Backstein
- Bruchstein
Keller 2: Tonnengewölbter Keller. Gewölbescheitel/ Kellerlängsachse ist quer zur straßenseitigen Hausfassade angelegt. Gewölbe 1, Stirn- und Widerlagerwände (Wand a, b, c, d, d1, e) aus lagigen Quadern. Gewölbe 2 aus Backstein. Fußboden aus Beton, fällt leicht nach Osten.
Verbindungsgang Keller 1 - Keller 4: Tonnengewölbter Gang. Gewölbe und Eingang zu Keller 4 aus Backstein, Widerlagerwände aus lagigen Quadern. Fußboden aus Beton.
Keller 3: Tonnengewölbter Keller. Gewölbescheitel/ Kellerlängsachse ist quer zur straßenseitigen Hausfassade angelegt. Fußboden aus Backstein. Gewölbe 1: Quader, Backstein. Gewölbe 2 (Halsgewölbe): Backstein.
Gewölbe 3 und 4 : Tonnengewölbe aus Backstein. Mauerwerk: Backstein, Quader, Bruchstein.
Über die Konstruktion in Keller 4 (Gewölbekeller) keine weiteren Aussagen.