Zehntscheuer
Datenbestand: Bauforschung
Objektdaten
Straße: | Zehntgasse |
Hausnummer: | 2 |
Postleitzahl: | 78183 |
Stadt-Teilort: | Hüfingen |
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Regierungsbezirk: | Freiburg |
Kreis: | Schwarzwald-Baar-Kreis (Landkreis) |
Wohnplatzschlüssel: | 8326027004 |
Flurstücknummer: | keine |
Historischer Straßenname: | keiner |
Historische Gebäudenummer: | keine |
Lage des Wohnplatzes: |
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Kartenansicht (OpenStreetMaps)
Kath. Pfarrkirche St. Verena und Gallus, Hauptstraße 33 (78183 Hüfingen)
Centro Italiano (78183 Hüfingen, Hauptstraße 34)
Wohn- und Geschäftshaus, Hauptstraße 5 (78183 Hüfingen)
Loretokapelle, Lorettoweg 1 (78183 Hüfingen)
Bauphasen
Wenige Merkmale (Fenster mit gekehltem Gewände) weisen auf einen mittelalterlichen Ursprung des Gebäudes hin, als die Höhengliederung eine andere und das Gebäude etwas höher war. Ob es sich damals schon um eine Scheuer gehandelt hat oder ob es als Wohnhaus genutzt war, lassen die wenigen Befunde nicht erkennen.
Gemäß einer Wappenplatte an der Nordwestecke wurde der Bau durch das Konstanzer Bistum um 1715 als Zehntscheuer neu ausgebaut. Das Holzwerk der südlichen Gebäudehälfte datiert hingegen etwas jünger um 1723 (d). Die Scheidwand, die das Gebäude in zwei ungleiche Hälften trennte, wurde wohl in Verbindung mit dem Ausbau des nördlichen Teils errichtet. Beim Ausbau des südlichen Abschnitts hat man zumindest das südliche Giebeldreieck neu errichtet, entweder weil es schadhaft war oder weil man die Länge des Gebäudes verändert hat.
Teilung und Neuausbau erfolgten in zwei separaten Abschnitten zeitlich versetzt, aber offenbar gleicher Funktion und unter einem gemeinsamen Dach vereint. Dies könnte vermuten lassen, dass sich die Herrschaftsverhältnisse verändert hatten und zwei kleinere, voneinander getrennte Zehntscheunen erforderlich machten. Es könnte sein, dass dies der Anlass war, die alte Scheuer abschnittsweise zu erneuern, es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass dem Neuausbau ein Brand vorausgegangen war, wofür aber keine Anzeichen aufgefallen sind.
Im 18. oder frühen 19. Jahrhundert wurden im Obergeschoss des südlichen Abschnitts Wohnräume eingebaut. Zeitlich könnte dies mit der Säkularisation zusammenfallen. Vermutlich wurde sie veräußert und beide Abschnitte zusammen in ein Bauernhaus umgewandelt mit Wohnteil im südlichen Abschnitt, Wirtschaftsteil im nördlichen Abschnitt und großen Verbindungsöffnungen innerhalb der Scheidwand. In Verbindung mit einem Umbau im frühen 20. Jahrhundert wurde das äußere Erscheinungsbild durch Einsetzen von Kunststeingewände vereinheitlicht.
(1400 - 1599)

- Erdgeschoss
- Obergeschoss(e)
- Siedlung
- Stadt
(1715)

- Erdgeschoss
- Siedlung
- Stadt
- Ländl./ landwirtschaftl. Bauten/ städtische Nebengeb.
- Zehntscheune
(1723)

- Erdgeschoss
- Obergeschoss(e)
- Dachgeschoss(e)
- Siedlung
- Stadt
- Ländl./ landwirtschaftl. Bauten/ städtische Nebengeb.
- Zehntscheune
(1790 - 1810)

- Obergeschoss(e)
- Siedlung
- Stadt
- Wohnbauten
- Wohn- und Wirtschaftsgebäude
(1900 - 1920)

- Erdgeschoss
- Obergeschoss(e)
- Siedlung
- Stadt
- Wohnbauten
- Wohn- und Wirtschaftsgebäude
Zugeordnete Dokumentationen
- Bauhistorische Analyse südliche Gebäudehälfte
Beschreibung
- Siedlung
- Stadt
- Wohnbauten
- Wohn- und Wirtschaftsgebäude
- Ländl./ landwirtschaftl. Bauten/ städtische Nebengeb.
- Zehntscheune
Zonierung:
Konstruktionen
- Steinbau Mauerwerk
- Bruchstein
- Dachform
- Satteldach
- Dachgerüst Grundsystem
- Sparrendach, q. geb. mit liegendem Stuhl
Die Dachwerke der beiden Gebäudehälften folgen unterschiedlichen Konstruktionsweisen, insbesondere die Ausbildung der Längsaussteifung und der Zwischengespärre betreffend.
Nach Inschrift und Dendro-Datum lagen zwischen ihrer Abzimmerung einige Jahre (1715 (i), 1723, (d)). Beide Dachwerke sind jedoch mit gleicher Höhenlage und gleichem Neigungswinkel hergestellt, um eine durchgehende Dachfläche zu erreichen. Das Dachwerk der südlichen Hälfte ist mit einem liegenden Stuhl in zwei Ebenen übereinander ausgebildet. Als charakteristisches Merkmal sind die Stuhlrähme orthogonal angeordnet. Auf Stuhlschwellen hat man verzichtet, weshalb die Längsaussteifung aus langen Kopfstreben bestehen, die angeblattet worden sind. Das 1. Dachgeschoss besitzt zusätzlich noch eine mittige Ständerreihe, wo einzig der zentrale Ständer mit Kopfstreben in der Querrichtung versehen worden ist, während die anderen beiden Ständer ohne Aussteifung geblieben sind. Der zugehörige Mittellängsunterzug ist zwischen Kehlbalken und Druckriegel eingefädelt, die dafür auf Abstand verzimmert worden sind. Folgerichtig gibt es diesen Abstand im 2. Dachgeschoss nicht. Die Kopfstreben sind an oberem und unterem Anschluss mit Versatz verzapft und unten zweifach vernagelt. Da der Dachfuß von der Außenflucht stark eingerückt ist, setzen die Aufschieblinge verhältnismäßig hoch an.
Der Bezugsachsenschnittpunkt der Abbundzeichensystematik liegt an der Nordwestecke an der Toreinfahrt. Die Abbundzeichen der beiden Dachgeschosse besitzen ein bzw. zwei Stockwerkskerben, was wiederum ein Hinweis darauf ist, dass der Unterbau als eine Abbundeinheit behandelt wurde und es keine Geschossteilung gab.