Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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abgegangener Gebäudekomplex (A 161(2) - Münsterplatz 34)

ID: 175893707811  /  Datum: 19.02.2018
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Neue Straße
Hausnummer: keine
Postleitzahl: 89073
Stadt-Teilort: Ulm

Regierungsbezirk: Tübingen
Kreis: Ulm (Stadtkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8421000028
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: Münsterplatz
Historische Gebäudenummer: 34; A 161(2)
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

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Objektbeziehungen

Ist Gebäudeteil von:
keine Angabe

Besteht aus folgenden Gebäudeteilen:
1. Beinhaltet Bauteil: Ehemalige Bebauung auf dem Gebiet der Neuen Straße in Ulm

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

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abgegangenes Wohnhaus (A 145/ Sattlergasse 7), Neue Straße (89073 Ulm)
abgegangenes Wohnhaus (A 163/ Münsterplatz 36), Neue Straße (89073 Ulm)
abgegangenes Wohnhaus (A 168/ Münsterplatz 41), Neue Straße (89073 Ulm)
abgegangenes Wohnhaus (A 170/ Münsterplatz 43), Neue Straße (89073 Ulm)
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Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

1704 wird ein im Jahr 1615 ausgestellter Brief auf den Namen Hs. Comad Rehm genannt. Das Gebäude lässt sich somit mindestens bis ins beginnende 17. Jahrhundert archivalisch nachvollziehen. Während des Zweiten Weltkrieges ging das Gebäude verloren.


1. Bauphase:
(1600 - 1615)
Erster archivalischer Beleg: frühes 17. Jh.
Betroffene Gebäudeteile:
keine
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt

2. Bauphase:
(1939 - 1944)
Zerstörung im Zweiten Weltkrieg.
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Besitzer:in

1. Besitzer:in:
(1857 - 1877)
Bantlin, Louis
Bemerkung Familie:
Bemerkung Besitz:
besitzt A 161 [= A 161(2)], A 161a [= A 161(a)] und A 161b [= A 161(2)]
Angaben laut Gebäudeschätzungsprotokoll von 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877; Beginn und Ende der Besitzer-Phase damit nicht belegt.
Beschreibung:
Beruf / Amt / Titel:
  • Kaufmann
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Kurzbeschreibung

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Die zwei aneinandergebauten Gebäude standen giebelständig an der Münsterstraße.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
keine Angaben
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Zwei aneinandergebaute, jeweils dreigeschossige Gebäude.

Auszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:

Das Gebäude wird hier als ein Wohnhaus mit zwei Nebenhäusern aufgeführt.

161 [= A 161(2)]
,,ein theils freistehendes, theils an sich angebautes dreistokiges rnass. und geriegeltes Wohnhaus beim gold. Rad mit 23' hohem Plattendache ...[Fortsetzung s. unten]"
Maße: 38' lang, 34,5' breit, 32' hoch

161a [= A 161(1)]
,,... und einem an sich und 160 angebauten vierstockigen ebensolchen Nebenhaus mit 17' h. Plattendache ...[Fortsetzung s. unten]
Maße: 45' lang, 26,5' breit, 41 ' hoch

161b [= A 161(2) nördliches Gebäude]
,,...und einem an sich und 182 angebauten dreistokigen Nebenhaus mit 23' h. Plattendache..."
Maße: 26' lang, 32,5' breit, 32' hoch
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Auszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:

Offenbar wurden die folgenden Positionen für alle drei Gebäude (A 161, A 161a und A 161b) gemeinsam angegeben:
Räume:
Heizbare Zimmer 8, unheizbare Zimmer u. geypste Karnmern: 4, gewöhnliche Kammern: 4,
Küchen: 2, des weiteren 3 gewölb. Keller, 1 Metzgereiladen, 2 Magazine 1 davon gewölbt, 1 Stallung, 1 Durchfahrt, 2 Dachkammern u. 1 Holzlege
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
Abgegangen
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Steinbau Mauerwerk
    • allgemein
  • Holzgerüstbau
    • allgemein
Konstruktion/Material:
Die in dem Baugesuchplan von 1869 (Baugesuchs-Akte von 1876) gezeigte breite Trennwand sollte dem Plan zufolge zumindest im Erdgeschoss entfernt werden.
Zur Straße hin wurde durch eine schräge Wand zwischen den beiden Fassaden vermittelt und das Dach des südlichen Gebäudes (Hauptgebäude) wurde leicht ausgekragt und über den Zwischenraum hinweg gezogen. Das südliche Gebäude zeigte damit incl. der Achse in der Mauerschrägen vier Fensterachsen zur Münsterstraße, ebenso das nördlich anschließende Gebäude, das allerdings nur drei Fensterachsen tief in die Langestraße hineinlief. Vermutlich erst nach 1869 erhielten die Fenster des 1. Obergeschosses Ziergiebelbekrönungen.

Zur weiteren Beschreibung des Gebäudekomplexes s. A 161(1).

Im Kaufbrief vom 9.7.1759 wird ein Privet zwischen A 182 und A 161(2) und die damit zusammenhängenden Gerechtigkeiten genannt. Es ist hier von einer ehem. Abortgrube zwischen den Gebäuden auszugehen. Die Leerung dieser Grube wurde ebenfalls in den Kaufbriefen geregelt. Des Weiteren wird erwähnt, ,dass das selbe Privet, auch die Wand im Hauß und Keller von beeden Häusern, in gemein innegehabt und genossen" werden soll.
Anzunehmen ist deshalb schon damals je ein Keller unter beiden Gebäuden. (Im gleichen Kaufbuch wird ein Revers vom 21. Mai 1673 genannt, der die Fenster von der Küche und dem Keller des Gebäudes A 183 in Richtung A 161(2) betrifft.)
Im Gebäudeschätzungsprotokoll von 1857 wird auch die gemeinschaftliche Wand an A 182 genannt. Darin auch die Erwähnung, dass die Gebäude offenbar teils massiv (Traufwände) und teils in Fachwerk („Giebel") ausgeführt waren.

Auszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:

Das Gebäude wird hier als ein Wohnhaus mit zwei Nebenhäusern aufgeführt.

161 [= A 161(2)]
Eigentümer: Louis Bantlin, Kaufmann
Umfassungs- und Giebelwände: massiv und geriegelt mit geriegelten Giebeln.
Als unzerstörbar angesehen: Keller und Fundation
Keine feuergefährlichen Einrichtungen.

161a [= A 161(1)]
Umfassungs- und Giebelwände: massiv und geriegelt mit 1 mass. u. 1 geriegelten Gbl.

161b [= A 161(2) nördliches Gebäude]
Umfassungs- und Giebelwände: wie 161a; mit gemeinschaftlicher Wand an 182.

Offenbar wurden die folgenden Positionen für alle drei Gebäude gemeinsam angegeben:
Dachdeckung: Platten
Als unzerstörbar angesehen: Die Keller, die Fundatiorn die massiven Umfassungswände u. Zwischenmauern bis unter das DachgebäIk des dritten Stocks.

Keine feuergefährlichen Einrichtungen.
Im Ergänzungsband S.191 heißt es: ,,wurde verbessert - auch sollen die Mauern mitversichert
werde" 'Als unzerstörbar aufgeführt nur noch Fundation und Keller.

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