Alte Aula (Tübingen)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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abgegangenes Wohnhaus (A 140/ Köpfingergasse 7)

ID: 152363190420  /  Datum: 08.01.2018
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Neue Straße
Hausnummer: keine
Postleitzahl: 89073
Stadt-Teilort: Ulm

Regierungsbezirk: Tübingen
Kreis: Ulm (Stadtkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8421000028
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: Köpfingergasse
Historische Gebäudenummer: 7; A 140
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

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Objektbeziehungen

Ist Gebäudeteil von:
keine Angabe

Besteht aus folgenden Gebäudeteilen:
1. Beinhaltet Bauteil: Ehemalige Bebauung auf dem Gebiet der Neuen Straße in Ulm

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Gasthaus Forelle (89073 Ulm, Fischergasse 25)

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Über die Regelung der Besitzverhältnisse bezüglich der Wand zwischen A 140 und A 141 lässt sich das zuletzt hier gestandene Gebäude auf jeden Fall bis 1609 zurückverfolgen. Die Darstellung eines liegenden Dachstuhls in den Baugesuchsplänen erlaubt nach bisherigen Erkenntnissen für Ulm eine Datierung dieses Daches frühestens ab der 1. Hälfte des 15. Jh. Obwohl ein Umkehrschluss bezüglich des Verbots weiter Vorkragungen Ende des 14. Jh. nicht möglich ist, passen die geringen Vorkragungen dennoch gut in das Bild einer Entstehung dieses Gebäudes frühestens im 15. oder 16. Jh. Ältere Strukturen sind möglicherweise in der gemeinschaftlichen Wand mit A 141 zu finden. 1906 erfolgten Umbauten.
Das Wohnhaus wurde während des Zweiten Weltkrieges zerstört.


1. Bauphase:
(1400 - 1599)
Vermutete Entstehung des Gebäudes
Betroffene Gebäudeteile:
keine
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus

2. Bauphase:
(1906)
Umbaumaßnahmen
Betroffene Gebäudeteile:
keine

3. Bauphase:
(1939 - 1944)
Zerstörung im Zweiten Weltkrieg
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Besitzer:in

1. Besitzer:in:
(1857 - 1877)
Molfenter, G.
Bemerkung Familie:
Bemerkung Besitz:
besitzt laut Ausszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877; Beginn und Ende der Besitzphase sind damit nicht belegt.
Beschreibung:
Beruf / Amt / Titel:
  • Hafner
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Kurzbeschreibung

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Das Wohnhaus befand sich süwestlich des Münsterplatzes in giebelständiger Ausrichtung.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Dreigeschossiges, in der südlichen Haushälfte unterkellertes, giebelständiges Gebäude mit dreigeschossigem Satteldach.

Ausszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:
Beschreibung: ein an 2 Seiten freistehendes und an 139, 141 u. 167a angebautes dreistokig massives und geriegeltes Wohnhaus im Köpfinger Gäßchen mit 27,5' hohem Plattendach
Maße: 34' lang, 40' breit, 31,8' hoch
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Ausszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:
Räume: 3 heizbare Zimmer, 4 gewöhnliche Kammern, 2 Küchen, 2 gewölbte Keller, 1 Magazin,u. 1 Holzlege.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Dachform
    • Satteldach
  • Steinbau Mauerwerk
    • allgemein
Konstruktion/Material:
Im Gebäudeschätzungsprotokoll von 1857 wird es als massiv und geriegelt bezeichnet. Auf massive Umfassungswände in Keller- und Erdgeschoss weist auch die in den Plänen der Bauakten des 19. Jh. gezeigte Wandstärke hin. Im 1. und 2. Obergeschoss ist zumindest an den Giebelseiten mit Fachwerk zu rechnen. Die Traufwände können als Brandwände auch durchweg massiv ausgeführt gewesen sein. Sie wurden in einem Baugesuchsplan von 1873 auch breiter dargestellt als die Giebelwände.
Im Inneren zeigen die Baugesuchspläne ein durch alle Vollgeschosse dreischiffiges Gebäude mit Erschließung im schmaleren Mittelschiff. Ein Foto von Anfang der 1940er Jahre zeigt die straßenseitige Fassade mit je einer geringen Vorkragung pro Vollgeschoss und pro Dachgeschoss.
Den Kaufbüchern zufolge sollte die Wand zwischen A 140 und A 141 laut Spruchbrief vom 1. September 1609 gemeinschaftlich sein. Auch das Gebäudeschätzungsprotokoll von 1857 nennt sie noch als gemeinschaftlich.

Keller
Auf dem Foto sind in der südlichen Haushälfte zwei Kellerfenster sichtbar. Dies stimmt mit den Angaben der Baugesuchspläne überein, die ebenfalls nur die südliche Hälfte unterkellert zeigen. Der Bereich unter dem nördlichen Schiff wurde 1873 als aufgefüllter Raum bezeichnet. Interessant ist in diesem Zusammenhang noch die Erwähnung von 2 gewölbten Kellern im Gebäudeschätzungsprotokoll von 1857.
Die Erschließung des Kellers erfolgte damals über eine Treppe im Mittelschiff, im Erdgeschossplan wurde eine Kellerfalle als Rechteck im Mittelflur eingezeichnet. Im Zuge der Umbaumaßnahmen von 1906 sollte im hinteren (östlichen) Bereich eine neue Grube eingerichtet werden. Auch sollte das bis dahin bestehende Kellergewölbe zumindest in dem Bereich der neuen Grube ab- oder aufgebrochen und durch eine Flachdeckenkonstruktion ersetzt werden. Der Keller sollte zudem um den östlichen Bereich des nördlichen Schiffes erweitert werden. Hier wollte man eine neue Erschließung einbringen. In Quer- und Längsschnitt wurde auch jeweils eine alte, tiefer liegende Grube eingezeichnet, sie sollte verfüllt werden.
Die geplanten Veränderungen bezogen sich auch auf die übrige Erschließung und Binnengliederung des Gebäudes. Auf dem Haus lag den Bau- und Feuergeschworenen- Amtsprotokollen zufolge gegen Ende des 17. Jh. eine Merzlergerechtigkeit, was beinhaltete, dass eine Merzlertruhe vor dem Gebäude aufgestellt werden durfte. Am 3. November 1691 wurde diese Gerechtigkeit an des Seifensieders Gottfried Kaulitz Haus am Butzenbrunnen transferiert.

Ausszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:

Dachdeckung: Platten
Umfassungs- und Giebelwände: massiv u. geriegelt, mit ger. Giebeln. - gegen 141 gemeinschaftlich
Keine feuergefährlichen Einrichtungen
Als unzerstörbar angesehen: die Keller und die Fundation

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